Damit Sie unsere Internetseite optimal nutzen können, setzen wir nur technisch notwendige Cookies. Wir sammeln keine Daten zur statistischen Auswertung. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das Gespräch darüber ist ja schon etwas länger im Gang, am 15.09.2023 hat Bischof Dr. Stephan Ackermann mit Wirkung zum 1. Januar 2024 das

Dekret

über die Aufhebung

der Pfarreiengemeinschaft Koblenz (Moselweiß) im

Pastoralen Raum Koblenz

und des Kirchengemeindeverbandes Koblenz (Moselweiß)

sowie der Pfarreien und Katholischen Kirchengemeinden

Koblenz St. Elisabeth, Koblenz St. Franziskus,

Koblenz (Karthause) St. Beatus, Koblenz (Karthause) St. Hedwig,

Koblenz (Lay) St. Martinus und Koblenz (Moselweiß) St. Laurentius

und über die Errichtung

der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde

Koblenz St. Aposteln

erlassen (KA 11/2023 Nr. 207). Damit wird zum 01.01.2024 die Fusion unserer bisherigen Pfarreiengemeinschaft zu einer Pfarrei vollzogen.

Was heißt das nun im Einzelnen? Lassen Sie mich versuchen, Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz zu erläutern, ohne den Abnspruch auf Vollständigkeit zu haben. Für weiter gehende Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Die oben genannten Pfarreien fusionieren zum 01.01.2024 zu einer neuen Pfarrei, die den Namen Koblenz St. Aposteln trägt. Diese Pfarrei wird einen Pfarrgemeinderat (gebildet aus den Mitgliedern des bisherigen Pfarreienrates) und einen Verwaltungsrat (in den ersten drei Monaten des Jahres neu zu wählen, bis zur Neuwahl ist der Pfarrer als Verwalter bestellt) haben. Die bisherigen Räte werden aufgelöst.
  • Zur Pfarrei Koblenz St. Aposteln werden alle Katholiken gehören, die im Gebiet einer der aufgelösten Pfarreien leben. Die bisherigen Pfarreien werden als Pfarrbezirke weiterhin erkennbar sein.
  • Alle Kirchen und pfarrlichen Gebäude im Gebiet der Pfarrei bleiben zunächst erhalten, alle Gottesdienste finden auch nach dem 1. Januar wie bisher statt.
  • Alle Seelsorger werden ihre Arbeitsbereiche im bisherigen Umfang weiterführen.
  • Die Mitglieder der bisherigen Pfarrgemeinderäte, aber auch alle Interressierten sind ausdrücklich eingeladen, als „lokale Teams“ weiterhin für eine lebendige Kirche vor Ort in den einzelnen Pfarrbezirken einzutreten. Dabei werden sie vom Seelsorgeteam und Pfarrgemeinderat St. Aposteln und arbeiten mit diesen zusammen.
  • Das nichtpastorale Personal wird zukünftig bei der Pfarrei St. Aposteln angestellt sein.
  • Das zum 31.12.2023 in den einzelnen Kirchengemeinde vorhandene Vermögen der einzelnen Kirchengemeinden geht auf die Pfarrei St. Aposteln als Gesamtrechtsnachfolger über, bleibt aber zweckgebunden für die jetzigen Pfarrbezirke erhalten.

Den gesamten Inhalt des Dekrets können Sie gerne unten als PDF-Datei herunterladen.

Die Fusion will den Erfordernissen der zurückgehenden personalen Resourcen, nicht nur im Bereich der hauptamtlichen Seelsorerinnen und Seelsorger, sondern auch im Bereich der ehrenamtlich in der Kirche Tätigen, Rechnung tragen. Gleichzeitig soll durch eine Verschlankung der Strukturen Seelsorge wieder mehr mit Blick auf den Einzelnen möglich werden.

Ob das gelingt, hängt wesentlich auch von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinde ab. Kirche – egal ob in den bisherigen Gemeinden oder der neuen Pfarrei St. Aposteln – wird immer nur so lebendig sein wie die Gläubigen, die sich in ihr engagieren. Daher lade ich alle herzlich dazu ein, nicht in der berechtigten Trauer um die alten Struktur zu verharren, sondern zuversichtlich an dem Gelingen des Neuen beizutragen. Es liegt eine Chance darin. Nutzen wir sie.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Pfarrhaus

Pfr. Michael Frevel